and: 27.05.2025

Software as a Service-Vertrag
Zwischen
WEST Legal Tech GmbH & Co. KG
Donaustraße 29
87700 Memmingen
-nachfolgend „Provider“ genannt-
und
dem Kunden
-Provider und Kunde nachfolgend im Einzelnen auch die andere „Vertragspartei“, gemeinsam die „Vertragsparteien“ genannt-
wird nachfolgender Software as a Service-Vertrag geschlossen:
Präambel
(1) Der Provider ist Entwickler der Software „CrashMate“, einer Software zur digitalisierten und automatisierten Schadensregulierung von Kfz-Haftpflichtschäden. Der Provider stellt die Software zur Nutzung unter der Internetdomain crashmate.de dem Kunden kostenlos bereit.
(2) In der CrashMate Software wird Legal Tech mit Rechtsdienstleistung kombiniert. Ausschließlich zuständiger Rechtsdienstleister zur Abwicklung der Schadensregulierung und damit Betreiber der CrashMate Plattform ist die Kanzlei Werner & Kollegen Rechtsanwälte PartGmbB, Donaustraße 29, 87700 Memmingen, Tel. +49 8331 92170, E-Mail: info@werner-kollegen.com („Kanzlei“). Ein etwaiges Auftragsverhältnis über die Regulierung eines Schadens ist nicht Gegenstand dieses Vertrages und kommt daher ausschließlich zwischen der Kanzlei und dem jeweiligen Auftraggeber (Geschädigten) zustande.
(3) Der Kunde beabsichtigt, die CrashMate Software zukünftig zu nutzen. Vor diesem Hintergrund schließen der Provider und der Kunde diesen Vertrag.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Gewährung der Nutzung der „CrashMate“ Software für Haftpflichtschäden (nachfolgend „Software“) im Unternehmen des Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des Providers.
(2) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers, abrufbar unter https://www.west.cloud/agb .sowie die Datenschutzerklärung des Providers, abrufbar unter https://www.west.cloud/datenschutz/.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingunge
Die Nutzung der Software für die nach dem Vertrag vereinbarte Laufzeit ist für den Kunden kostenlos.
§ 3 Vertragslaufzeit und Beendigung
(1) Der Vertrag tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Textform.
(3) Der Provider wird dem Kunden auf eigene Kosten nach Beendigung des Vertrags angemessen bei der Rückübertragung oder Sicherung der Daten unterstützen.
(4) Der Provider wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten des Providers bestehen nicht. Ausgenommen hiervon sind noch nicht abgeschlossene Aufträge. Diese verbleiben in der Software, bis der jeweilige Auftrag abgeschlossen ist und werden dann jeweils nach weiteren 30 Tagen gelöscht, längstens jedoch 90 Tage nach Ablauf der Vertragslaufzeit.